Corona – “Erklärung der Eltern”

Die “Erklärung der Eltern” muss am Montag nach den Herbstferien abgegeben werden. Bitte geben Sie Ihren Kindern das Formular mit…

Liebe Eltern,

die “Erklärung der Eltern” muss am Montag nach den Herbstferien abgegeben werden. Bitte geben Sie Ihren Kindern das Formular mit.

Zwischenzeitlich haben wir auch Klarheit darüber, wie “Risikogebiet” zu interpretieren ist. Risikogebiete in Deutschland sind nach Definition keine Risikogebiete im Sinne der „Erklärung der Eltern“. Somit ist das mit dem Elternbrief ausgegebene „Formular“ aktuell.

Anbei finden Sie das aktuelle Formular “Erklärung der Eltern”.

Elternbrief / Version 2 vom 23.10.2020.

Corona – Neue Corona-Verordnung vom 15.10.2020

Da die Infektionszahlen steigen, hat das Kultusministerium heute die CoronaVO Schule angepasst, um auf die dynamische Situation zu reagieren…

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

da die Infektionszahlen steigen, hat das Kultusministerium heute die CoronaVO Schule angepasst, um auf die dynamische Situation zu reagieren.

Hier die wesentlichen Ergänzungen in der VO, die ab Freitag (16.10.2020) in Kraft tritt (s. §6a):

Steigt die Anzahl der Neuinfektionen im landesweiten Durchschnitt der vergangenen 7 Tage (7-Tages-Inzidenz) auf über 35 pro 100.000 Einwohner,

  • wird die Maskenpflicht durch die CoronaVO Schule auf die Unterrichtsräume ausgedehnt (Ausnahmen gelten für den fachpraktischen Sportunterricht, beim Gesang und Blasinstrumenten unter Einhaltung der bisher geltenden Hygienebestimmungen);
  • sind beim Sportunterricht alle Betätigungen ausgeschlossen, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist;
  • sind außerunterrichtliche Veranstaltungen generell untersagt.

Die ausgeweitete Maskenpflicht entfällt automatisch wieder, wenn die 35er-Marke unterschritten wird.

Sowohl im Falle der Über- als auch Unterschreitung der kritischen Marke erhalten wir weitere Anweisungen vom KM. 

Da am Donnerstagnachmittag (15. Oktober) der Wert von 34,5 auf 38,0 angestiegen ist, gilt ab Freitag (16. Oktober) die Maskenpflicht auch im Unterricht.

Darüber hinaus empfiehlt das KM (s. §1, Abs. 7) das Lüften der Räume mindestens alle 20 Minuten und bezieht sich auf die Empfehlungen des Umwelt-Bundesamtes für “Lüften in Schulen”, die Sie (wie die CoronaVO Schule auch) im Anhang finden. Bitte achten Sie daher auf warme Kleidung für Ihre Kinder.

Die komplette Verordnung finden Sie wie unter https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus

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